Startseite ⁄ Beamtenrecht ⁄ Konkurrentenschutz ⁄ Aufstieg
Aufstieg  - Zulassung zur Ausbildung für höheren Laufbahnabschnitt


Mit der Frage, wie unter Bewerbern auszuwählen ist, wenn der Dienstherr einen Aufstieg von einem Laufbahnabschnitt in einen höheren ermöglichen will, haben wir uns schon im letzten Jahrtausend herumgeschlagen, insbesondere im Bereich "Einheitslaufbahn der Polizei".
Die Problematik verliert ein wenig an Bedeutung, wenn Seiteneinsteigern der direkte Zugang zu einem höheren Laufbahnabschnitt ermöglicht wird und die Zahl der Aufstiegsbeamten sinkt (bzw. Einstellungen ohnehin nur noch in den Laufbahnabschnitt II erfolgen).
Bisweilen stellt sich aber doch die Frage, wie die Auswahl für einen Aufstieg in einen höheren Laufbahnabschnitt geordnet sein sollte. Die Dienstherren und auch die Verwaltungsgerichte sehen hier zum Teil Auswahlverfahren vor, die von den sonst üblichen Beförderungsauswahlverfahren inhaltlich abrücken, etwa indem psychologische Tests durchgeführt werden.

Ein Beispiel für eine Aufstiegsrichtlinie (Polizei Hamburg, pdf-Datei)

Rechtsprechung


Feuerwehr Hamburg: Persönlichkeitstest zulässig? Persönlichkeitstest BIP der Feuerwehr Hamburg - Hamb. OVG, Beschluss vom 19.02.16 – 5 Bs 212/15 –
Feuerwehr Berlin: Welche Auswahlkriterien sind zulässig? Verwaltungsgericht Berlin , Beschluss vom 12.10.17 - 28 L 374.17 -
Auch in Auswahlverfahren dieser Art sind die dienstlichen Beurteilungen angemessen zu berücksichtigen.
Eine Entscheidung aus NRW, betreffend den Polizeivollzug des Landes. Polizei NRW, OVG NRW, Beschluss vom 03.08.17 - 6 B 829/17 -
Die Bundespolizei scheiterte vor Gericht, weil sie zu lange Dienstzeiten zur Voraussetzung machte. Länge der Dienstzeit als Auswahlkriterium? OVG Berlin-Brandenburg 25.05.18


Ist der Aufstieg vollzogen, stellen sich weitere Fragen.
Sollte man bei der Beförderungsauswahl zwischen Fachhochschulabsolventen und Aufstiegsbeamten differenzieren?
Sind sie gleichwertig?
Auch hierzu gibt es Gerichtsentscheidungen, die allerdings kaum den hamburger Raum betreffen und deshalb von uns hier nicht vorgestellt werden.
Beamtenrecht / Übersicht Beamtengesetze
Konkurrentenschutz
Bewerbungsverfahrensanspruch

Organisationsentscheidung Organisationshoheit des Dienstherrn Dienst in höherwertiger Funktion wertgleiche Umsetzung Grundprinzip: Bestenauslese Konkurrenz nach Art. 33 II GG gesundheitliche Eignung Disziplinarverfahren Laufbahnbefähigung Beförderungsverbote Einengung des Bewerberkreises Leistungsprinzip / Art. 33 II GG Beurteilung als Grundlage Hochschulrecht / Professur Konkurrenz um Richterstelle § 9 BBG (und AGG) spezielle Gesetze Beförderungsrichtlinien
Die Handhabung faires Auswahlverfahren Stellenausschreibung Pflicht? Ausschreibung / Kriterien Ausschreibung/ Anforderungsprofil Das weitere Auswahlverfahren Bewerbungsfrist Auswahl- / Vorstellungsgespräch Assessmentcenter Persönlichkeitstest Abbruch des Auswahlverfahrens Mitteilung von Ablehnung
Was tun im Streitfall? Überprüfung ist eilig Akteneinsichtsrecht Inhalt der Akten Widerspruch und/oder Klage Eilverfahren im Beförderungsstreit Der / die Beigeladene
Weitere Informationen Richtlinie Polizei Hamburg Besondere Testverfahren? Persönlichkeitstest BIP Aufstieg nur für Ältere? Aufstieg: Länge der Dienstzeit Schadensersatz Rechtsprechung Bundeslaufbahnverordnung